Wann beginnt eine Vorsorgevollmacht?
Die Bevollmächtigung ist regelmäßig erst für eine Lebensphase gedacht, in der eigene Entscheidungen nicht mehr gefällt werden können – sei es durch Krankheit, Unfall oder Alter.
Mitunter wird in Vollmachtsmustern daher bestimmt, dass die Vollmacht erst dann gilt, wenn z. B. eine Krankheit eingetreten ist, die einen dort näher erläuterten Grad der geistigen Abstinenz erfüllt (z.B. „Wenn ich bewusstlos bin…“ / „…im Koma liege“). In der Praxis sind Vollmachten mit einer solchen Bedingung nur eingeschränkt verwendbar: Derjenige, dem die Vollmacht vorgelegt wird, etwa einem Bankmitarbeiter, einem Vermieter / Mieter oder Geschäftspartner, vermag den Gesundheitszustand des Vollmachtgebers aus der Ferne nicht zu überprüfen, folglich bleibt eine Ungewissheit, ob die Voraussetzung für die Bevollmächtigung tatsächlich gegeben ist. Im Zweifel wird der Geschäftspartner dem Bevollmächtigten aufbürden, entsprechende Nachweise für den erforderlichen Krankheitszustand zu erbringen (ärztliches Attest), was zeitraubend und wiederum nicht sicher ist.
Daher werden Vorsorgevollmachten überwiegend ohne Bedingungen ausgestaltet. Eine solche Vorsorgevollmacht wird mit der Errichtung wirksam. Ist eine Zeitbestimmung oder Bedingung für die Geltung der Vollmacht gewünscht, wäre dies individuell zu gestalten.
Vorteilhaft an einer bedingungslosen Vollmacht ist, dass bei der Vollmachtsverwendung nicht mehr nachgewiesen werden muss, in welchem Gesundheits- / Krankheitszustand der Vollmachtgeber ist. Nachteilig ist die Gefahr einer ungewollten früheren Verwendung.
Um einen Missbrauch der Vollmacht vor Eintritt der Phase, für die sie bestimmt ist, zu vermeiden, gibt es verschiedene Lösungen:
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veröffentlicht am 24. März 2022, verschlagwortet mit Muster, Muster Sorgerechtsverfügung, Sorgerechtsverfügung