Sollte man eine Vorsorgevollmacht errichten oder nicht?

Die Entscheidung für oder gegen eine Vollmacht ist eine persönliche Entscheidung, die jeder für sich trifft. Wer eine Vollmacht errichtet, erlangt deren Vorteile und nimmt deren Nachteile in Kauf. Wer eine Vollmacht nicht errichtet, erlangt im Betreuungsfalle die Vorteile einer Betreuung und muss deren Nachteile akzeptieren.

Die Abwägung der Vor- und Nachteile kann dazu führen, eine umfassende Vorsorgevollmacht zu wünschen oder eine Vollmachtserteilung völlig abzulehnen. Dies sollten jedoch nicht die einzig möglichen Schlussfolgerungen sein:

Die Vor- und Nachteile können auch dazu führen, eine Vorsorgevollmacht genau so auszugestalten, dass deren Vorteile erlangt und die Nachteile vermieden werden. Beispielsweise kann die Vollmacht auf bestimmte Angelegenheiten beschränkt werden oder bestimmte Angelegenheiten können ausgeklammert werden. Auch können für verschiedene Angelegenheiten verschiedene Personen zu Vertretern bestellt oder mehrere Bevollmächtigte derart bestimmt werden, dass sie nur gemeinschaftlich handeln dürfen. Viele weitere Schutzmaßnahmen sind möglich und viele weitere Entscheidungsmöglichkeiten werden nachfolgend in den weiteren Erläuterungen aufgeführt.

Wer abschließend alle Aspekte kennenlernen und würdigen möchte, möge dies in einer individuellen rechtlichen Beratung vollziehen, die als sicherster Weg angeraten bleibt.

Letztlich bleibt dann aber die eigene Entscheidung über das „Ob“ und das „Wie“ einer Vorsorgevollmacht. Eine pauschale Empfehlung für jedermann ist angesichts der Vielgestaltigkeit unseres Lebens nicht möglich und es gibt auch nicht das eine „perfekte Vollmachtsmuster“, das bei jedem passt. Empfohlen wird, für alle in diesen Erläuterungen aufgezeigten Aspekte die eigenen Umstände und Wünsche zu prüfen und umzusetzen. Als sicherster Weg sollte dies in einer individuellen rechtlichen Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Notar erfolgen. Eine solche individuelle Beratung kann durch einen Softwaredialog nicht vollständig ersetzt werden.


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veröffentlicht am 31. März 2022, verschlagwortet mit Benennung, Vormund, Vormundschaft

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