Wann beginnt eine Vorsorgevollmacht?

Die Bevollmächtigung ist regelmäßig erst für eine Lebensphase gedacht, in der eigene Ent­scheidungen nicht mehr gefällt werden können – sei es durch Krankheit, Unfall oder Alter.

Mitunter wird in Vollmachtsmustern da­her bestimmt, dass die Vollmacht erst dann gilt, wenn z. B. eine Krankheit eingetreten ist, die ei­nen dort näher erläuterten Grad der geistigen Abstinenz erfüllt (z.B. „Wenn ich bewusstlos bin…“ / „…im Koma liege“). In der Praxis sind Vollmachten mit einer solchen Bedingung nur eingeschränkt verwendbar: Derjenige, dem die Vollmacht vorgelegt wird, etwa einem Bankmitarbeiter, einem Vermieter / Mieter oder Geschäftspartner, vermag den Gesundheits­zustand des Vollmachtgebers aus der Ferne nicht zu überprüfen, folglich bleibt eine Ungewissheit, ob die Voraussetzung für die Bevollmächtigung tatsächlich gegeben ist. Im Zweifel wird der Geschäftspartner dem Bevollmäch­tigten aufbürden, entsprechende Nachweise für den erforderlichen Krankheitszustand zu erbringen (ärztliches Attest), was zeitraubend und wiederum nicht sicher ist.

Daher werden Vorsorgevollmachten überwiegend ohne Bedingungen ausgestaltet. Eine solche Vorsorgevollmacht wird mit der Errichtung wirksam. Ist eine Zeitbestimmung oder Bedingung für die Geltung der Vollmacht gewünscht, wäre dies individuell zu gestalten.

Vorteilhaft an einer bedingungslosen Vollmacht ist, dass bei der Vollmachtsverwendung nicht mehr nachgewiesen werden muss, in welchem Gesundheits- / Krankheitszustand der Vollmachtgeber ist. Nachteilig ist die Gefahr einer ungewollten früheren Verwendung.

Um einen Missbrauch der Vollmacht vor Eintritt der Phase, für die sie bestimmt ist, zu vermeiden, gibt es verschiedene Lösungen:

  • Die Vollmacht kann bei einem vertrauenswürdigen Dritten hinterlegt werden (z.B. beim Steuerberater, Hausarzt, No­tar, Anwalt, Freund der Familie usw.), mit der Anweisung, die Vollmacht nur herauszugeben, wenn ein gewisser Krankheitszustand nach­gewiesen wird (z. B. durch das Gutachten des Hausarztes oder zweier unabhängig voneinander begutachtender Ärzte). In diesen Fällen muss der Bevollmächtigte den Nachweis über den Gesundheitszustand zwar auch erbringen, aber nur einmal zu der vorbestimmten Person und nur im Innenverhältnis zu dieser. Sobald der Bevollmächtigte die Vollmachtsurkunde ausgehändigt erhält, kann er sie ver­wenden, ohne weitere Nachweise erbringen zu müssen. Der Vorteil dieses Vorgehens liegt in der Vereinfachung, der Nachteil in denkbaren Verzögerungen (z.B. wenn der Verwahrer der Urkunde verreist oder seinerseits erkrankt ist).
  • Die Vollmacht kann mehrere Personen in der Weise bevollmächtigten, dass diese nur gemeinsam handeln dürfen. Ein Missbrauch wäre dann nur möglich, wenn mehrere Vertrauenspersonen bewusst gegen die Absprache einer zunächst aufgeschobenen Verwendbarkeit der Vollmacht verstoßen.

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    veröffentlicht am 24. März 2022, verschlagwortet mit Muster, Muster Sorgerechtsverfügung, Sorgerechtsverfügung

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