Wo ist eine Vorsorgevollmacht aufzubewahren?

Eine Bevollmächtigung läuft leer, wenn der Bevoll­mächtigte keinen Zugriff auf die Vollmachtsurkunde hat und infolgedessen bei Bedarf seine Vollmacht nicht nachweisen kann. Dies ist nachteilig, wenn verlangt wird, die Vollmacht vorzulegen und Eile besteht (z.B. bei Entscheidungen im Krankenhaus, bei Bankgeschäften usw.).

Teilweise wird daher empfohlen, die Vollmachtsurkunde dem Bevollmächtigten sofort zu über­geben oder sie im eigenen Hause des Vollmachtgebers an einer Stelle aufzube­wah­ren, die dem Bevollmächtigten bekannt und zugänglich ist. Hierbei besteht indes eine Miss­brauchsgefahr, da der Bevollmächtigte diese Vollmacht vorab herausnehmen und verwenden könnte. Im Außenverhältnis gilt die Vollmacht dann bereits; das In­nenverhältnis (etwa die Absprache der Verwendung erst im Falle eines Betreuungsbedarfes) eröff­net zwar einen Regressanspruch gegenüber dem Bevollmächtigten, doch muss der Vollmachtgeber im Außenverhältnis zunächst für alle in seinem Namen abgeschlos­senen Geschäfte einstehen.

Besteht eine Missbrauchsgefahr, dürfte daher eine andere Regelung für den Zugriff auf die Vollmachtsurkunde zu empfehlen sein, z.B. die Hinterlegung bei einem Dritten, der die Urkunde erst im Anwendungsfall herausgibt (Hausarzt, Steuerberater, No­tar, Freund der Familie usw.). Ist dieses Vorgehen erwünscht, wird empfohlen, mit dem verwahrenden Dritten einen schriftlichen Verwahrauftrag zu vereinbaren, aus der hervorgeht, wann der Dritte die beglaubigte oder beurkundete Vollmacht an den Bevollmächtigten herausgeben soll.


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veröffentlicht am 24. März 2022, verschlagwortet mit Sorgerecht, Vormundschaft

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